1. Enterprise Charging Network

  1. Nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) stellt die Digital Charging Solutions GmbH („DCS“), Rosenstraße 18-19, 10178 Berlin, Deutschland im Rahmen einer Kooperation mit der Siemens Aktiengesellschaft, Werner-von-Siemens-Str. 1, 80333 München („Siemens“ oder „Flottenbetreiber“) dem Fahrer (m/w/x) unter der Bezeichnung „Enterprise Charging Network" kostenlos Informationsdienstleistungen und Zugangstechnologie zur Ladeinfrastruktur für Elektro- und Plug-in Hybridfahrzeuge sowie Dienstleistungen zur Nutzung eines Netzes von Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge zur Verfügung. Außerdem ermöglicht das Enterprise Charging Network die Abrechnung der Ladevorgänge in Zusammenarbeit mit Siemens als dem Flottenbetreiber. Voraussetzung für die Nutzung des Enterprise Charging Network Dienstes ist die Registrierung des Fahrers in der App „Enterprise Charging Network“ („App“).
  2. Die aktuelle Version der vorliegenden AGB kann auf der Internetseite https://digitalchargingsolutions.com/web/enterprisechargingnetwork/terms-and-conditions oder in der App eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Änderungen dieser AGB aufgrund von Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung werden dem Fahrer über die vom Fahrer gem. Ziffer 2.2 angegebene E-Mail-Adresse in Textform unter ausdrücklichem Hinweis auf die maßgeblichen Änderungen mitgeteilt. Sie werden Vertragsinhalt, wenn der Fahrer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei DCS widerspricht. DCS wird den Fahrer bei Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge hinweisen.
  3. DCS arbeitet mit Betreibern von Ladestationen zusammen (nachfolgend "Business-Partner"), die der Fahrer im Rahmen des Enterprise Charging Networks nutzen kann. Diese Ladestationen der Business-Partner werden unter anderem über die App dargestellt und sind speziell gekennzeichnet, um sie von anderen Ladestationen, die nicht zum Enterprise Charging Network Netzwerk gehören, zu unterscheiden. Teilweise ist es erforderlich, sich in passwortgeschützte Bereiche einzuloggen, um diese Informationen abrufen zu können.
  4. Die Dienste des Enterprise Charging Networks umfassen
    1. die Anzeige der Ladestationen der Business-Partner (als statische Informationen) und bestimmter Informationen zur Nutzung dieser Ladestationen (wie z.B. Verfügbarkeit und Preise) in der App. Diese Informationen unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 5.4.
    2. das Laden an Ladestationen der Business-Partner nach einer Authentifizierung (vgl. Ziffer 6.1).
    3. das Abrechnen der Ladevorgänge in Zusammenarbeit mit Siemens
  5. In der App werden die Enterprise Charging Network-Dienste und deren Nutzung beschrieben.
  6. Momentan ist in Deutschland eine flächendeckende Abdeckung mit eichrechtskonformen Lade- und Abrechnungslösungen durch die Ladesäulenbetreiber nicht sichergestellt. DCS verwendet die von den Ladesäulenbetreibern zur Verfügung gestellten Daten. Dies kann in Einzelfällen u.a. zu Abweichungen in Lade- und Abrechnungsbetrag führen.

2. Vertragsschluss und Bestellung

  1. Der Fahrer kann sich für die Dienste des Enterprise Charging Networks derzeit in der App registrieren. Dabei gilt die Fassung der AGB für das Enterprise Charging Network, der der Fahrer bei Vertragsschluss zugestimmt hat (sowie etwaige Änderungen entsprechend Ziffer 1.2).
  2. Die Nutzung des Enterprise Charging Networks setzt die Registrierung des Fahrers in der App unter Angabe seines Vor- und Zunamens und seiner E-Mail-Adresse voraus. Weitere Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten sind den Hinweisen zum Datenschutz – Enterprise Charging Network zu entnehmen. In der App oder über den Flottenanbieter können diese Daten auch im Nachhinein korrigiert oder aktualisiert werden. Für die Registrierung erhält der Fahrer von Siemens die Zugangsdaten (wie Kartennummer und einer Vertragsnummer) und muss dann bei Registrierung in der App seine E-Mail-Adresse angeben.
  3. Alle im Enterprise Charging Network-Fahrerbereich gemachten Angaben wie Name und E-Mail-Adresse, werden mittels moderner Verschlüsselungstechniken wie z.B. das SSL Protokoll (Secure Sockets Layer Protocol) gesichert.
  4. Die Bezahlung der Enterprise Charging Network-Dienste erfolgt durch Siemens entsprechend der Vereinbarung zwischen Siemens und dem Fahrer.
  5. Angebot und Abschluss eines Enterprise Charging Network-Vertrages
    1. DCS bietet den Fahrern das Enterprise Charging Network in Zusammenarbeit mit Siemens an. Der Fahrer, der von Siemens eine Kartennummer sowie eine sog. Electric Vehicle Contract Identifier („EVCO-ID“), sich für das Enterprise Charging Network registriert und der Geltung der AGB zugestimmt hat, kann das Enterprise Charging Network nutzen.
    2. Eingabefehler kann der Fahrer berichtigen, indem er während des Registrierungsprozesses auf die Schaltfläche „zurück“ klickt und die Eingabe korrigiert.
    3. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses für das Enterprise Charging Network erhält der Fahrer per E-Mail eine Bestätigung der Registrierung, die AGB sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht (siehe Ziffer 2.7).
    4. Der Enterprise Charging Network Vertrag kommt mit Abschluss des Registrierungsprozesses zu Stande.
  6. Sprachen
    1. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Etwaige Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen sind nicht verbindlich.
  7. Widerrufsrecht für Verbraucher
    1. Sofern der Fahrer Verbraucher ist, hat er ein vierzehntägiges Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    2. Im Folgenden wird der Fahrer über sein Widerrufsrecht belehrt:
    3. Widerrufsrecht
    4. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
    5. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Digital Charging Solutions GmbH, Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München, Deutschland, Tel: +49 89 12089311, E-Mail: fleet@digitalchargingsolutions.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    6. Folgen des Widerrufs
    7. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erlischt das zwischen DCS und Ihnen bestehenden Vertragsverhältnis und Sie können die Dienste von Enterprise Charging Network nicht mehr nutzen.
    8. Ende der Widerrufsbelehrung

3. Enterprise Charging Network-Karte: Aktivierung und Deaktivierung der Enterprise Charging Network-Karte

  1. Sofern die Nutzung des Enterprise Charging Networks die Aktivierung der Enterprise Charging Network-Karte bzw. RFID-Karte (nachfolgend „Enterprise Charging Network-Karte“) oder eine Kombination aus Kartennummer und Vertragsnummer voraussetzt, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 3. Wenn der Fahrer bereits über eine Enterprise Charging NetworkKarte verfügt, kann er diese unmittelbar im Rahmen der Registrierung aktivieren. Ansonsten erhält der Fahrer eine Enterprise Charging Network-Karte zur Aktivierung von Siemens. Die Aktivierung der Enterprise Charging Network-Karte erfolgt in der App durch Eingabe der Kartennummer und Bestätigung. Der Fahrer erhält daraufhin eine Bestätigungsemail. Die Aktivierung der Enterprise Charging Network Karte kann bis zu 24 Stunden benötigen.
  2. An manchen Ladestationen ist eine Authentifizierung nur mit der App möglich, die im Apple Inc. App Store oder im Google Play Store erhältlich ist und einen QR-Code Reader enthält. Zur Authentifizierung mit der App ist ein Login mit den Anmeldedaten erforderlich.
  3. Siemens bleibt Eigentümer der Enterprise Charging Network -Karte. Der Fahrer hat die Enterprise Charging Network -Karte sorgfältig aufzubewahren. Im Falle eines Verlusts der Karte hat der Fahrer dies unverzüglich Siemens anzuzeigen.

4. Vertragsdauer und Gültigkeit

  1. Der Vertrag für Enterprise Charging Network hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann, schriftlich oder per E-Mail erklärt werden; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Auch das Vertragsverhältnis zwischen DCS und Siemens bleibt davon unberührt.

5. Nutzung und Verfügbarkeit des Enterprise Charging Network

  1. Der Fahrer kann sich über das Enterprise Charging Network und die technischen Details zu Nutzung und Verfügbarkeit in der App informieren. Die DCS erbringt die Enterprise Charging Network -Dienste im Heimatland des Fahrers sowie in weiteren Ländern nach Maßgabe der Regelungen für das Internationale Roaming in Ziffer 7.
  2. Um Enterprise Charging Network bestmöglich nutzen zu können, ist die Verfügbarkeit der App auf einem dafür geeigneten Smartphone und eine Anmeldung des Fahrers mit seinen Anmeldedaten erforderlich.
  3. DCS ist bestrebt, den Zugang und die Nutzung öffentlicher Ladeinfrastruktur weiter auszubauen und den Kreis der Business-Partner zu vergrößern. Der Fahrer hat allerdings keinen Anspruch auf Verfügbarkeit (Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit von Elektrizität, Vollladung) von oder Zugang zu bestimmten Lademöglichkeiten. Es besteht ferner kein Anspruch auf unveränderte Aufrechterhaltung der Ladeinfrastruktur der Business-Partner.
  4. Die Aktualität und Richtigkeit der statischen und dynamischen Informationen, die über die App angezeigt werden (vgl. Ziffer 1.4 a), insbesondere die Informationen zu den Ladestationen und deren Verfügbarkeit, erfolgen vorbehaltlich von Ziffer 5.5 ohne Gewähr. Der Fahrer erkennt insbesondere an, dass diese Informationen von Dritten bereitgestellt werden (z.B. den Business Partnern). Ungeachtet dessen prüft DCS die Aktualität stichprobenartig und führt Qualitätsprüfungen durch, um den Service ständig zu verbessern. Die Aktualität der Daten ist ferner abhängig vom Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen und können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
  5. In einzelnen Ländern gelten Tarife, in denen die für einen Ladevorgang zu entrichtenden nutzungsabhängigen Entgelte abhängig von der jeweiligen Ladestation variieren können (vgl. Ziffer 8).
  6. Die unter diesen AGB angebotenen Enterprise Charging Network -Dienste dürfen nur für das Laden von von Siemens bestimmten Fahrzeugen verwendet werden. Das Laden von sonstigen Fahrzeugen berechtigt DCS zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 4.1.
  7. Der Fahrer hat die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs sowie etwa verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) und eventuelle an der Ladesäule aushängende Nutzungsbedingungen von for Business Partnern betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii) beschädigt ist, ist untersagt.
  8. Ladesäulen, die eine Fehlermeldung anzeigen oder offensichtliche Mängel oder Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht verwendet werden. Der Fahrer wird vielmehr gebeten, den technischen Support (siehe die Kontaktmöglichkeiten unter Ziffer 8) zu informieren.
  9. Der Fahrer haftet für alle durch missbräuchliche oder unsachgemäße Benutzung der Enterprise Charging Network-Karte bzw. der App als Authentifizierungsmittel oder durch missbräuchliche oder unsachgemäße Ladevorgänge schuldhaft herbeigeführten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Ladevorgang und Authentifizierung; Maximale Lade- und Standdauer; Störungen

  1. Die Authentifizierung an den Ladestationen der Business-Partner erfolgt grundsätzlich über die Enterprise Charging Network -Karte. An einigen Ladestationen ist die Authentifizierung auch bzw. ausschließlich mit der App möglich. Dies betrifft insbesondere die mit einem Intercharge-Symbol versehenen Ladestationen. Die verfügbaren Authentifizierungsmöglichkeiten werden in der App für die jeweilige Ladestation angezeigt.
  2. Ein ununterbrochener Anschluss an eine Ladestation darf 24 Stunden für AC und im Falle von DC-Laden (Gleichstrom-Laden) 4 Stunden (maximale Lade- und Standdauer) nicht überschreiten. Der Fahrer hat einen öffentlichen Parkplatz freizugeben, sobald der Ladevorgang abgeschlossen oder die maximal zulässige Parkdauer erreicht ist. Kosten, die aufgrund der Überschreitung der maximalen Lade- und/oder Standdauer entstehen, sowie evtl. bei der DCS anfallende Kosten für Bußgeldbescheide oder für die Inanspruchnahme von Abschleppdiensten, beispielsweise aufgrund von Falschparken, werden dem Fahrer bzw. dem Flottenbetreiber in Rechnung gestellt.
  3. Dem Fahrer ist bekannt, dass Störungen an den Ladestationen sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen ergeben können, die etwa an den Anlagen für einen ordnungsgemäßen Ablauf oder eine Verbesserung der Dienste erforderlich sind (z.B. Wartung, Reparatur, systembedingte Software-Updates). Störungen können sich auch aus kurzzeitigen Kapazitätsengpässen durch Belastungsspitzen ergeben.
  4. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die DCS von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die DCS die Versorgung unberechtigt unterbricht. DCS ist verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie DCS bekannt sind oder von DCS in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

7. Internationales Roaming

  1. Der Fahrer kann mit der auf Basis des Enterprise Charging Network -Vertrages aktivierten Enterprise Charging Network Karte bzw. der App auch in anderen Ländern als dem Heimatland des Fahrer Leistungen der DCS in Anspruch nehmen. Dies hängt im Einzelnen von der zwischen dem Fahrer und Siemens bestehenden Vereinbarung ab.

8. Kontaktmöglichkeit

  1. Für allgemeine Fragen zum Produkt, Fragen zu Rechnungen, Fahrerverträgen oder Enterprise Charging Network -Karten sowie bei technischen Störungen stehen dem Fahrer in erster Linie die bekannten Kontaktinformationen von Siemens zur Verfügung.

9. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

10. Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DCS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Enterprise Charging Network -Vertrag der DCS nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Enterprise Charging Network Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  2. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der DCS für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch vorstehenden Abschnitt beschriebenen Umfang beschränkt.
  3. Die Haftung der DCS bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. DCS ist nicht Betreiber der Ladestationen und haftet nicht wie ein solcher. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, Ansprüche gegen den Verteilnetzbetreiber bestehen können; der Fahrer kann von der DCS die Abtretung etwaiger Ansprüche verlangen, die DCS gegenüber dem Netzbetreiber hinsichtlich eines Schadens des Fahrers zustehen.

11. Rechtliche Hinweise zum Datenschutz

  1. DCS nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten der Fahrer ernst und achtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Schutz der Privatsphäre der Nutzer. DCS ist für die Datenverarbeitung über die App verantwortlich im Sinne der geltenden Datenschutzrechte. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu Datenschutz und Datensicherheit erhalten Sie in den Hinweisen zum Datenschutz – Enterprise Charging Network Enterprise Charging Network.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Streitbeilegung

  1. Für den Enterprise Charging Network Vertrag und jegliches auf Basis dieser AGB begründetes Rechtsverhältnis, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zugunsten eines Verbrauchers gehen jedoch für ihn günstigere zwingende Normen des an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltenden Rechts dem deutschen Recht vor.
  2. Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die DCS wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.